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Immobilien; Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde
Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in Ihrem Besitz befinden.
Stand: 04.12.2020
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)