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Abschaffung des Kinderreisepasses zum 31.12.2023

    Der Bundestag hat die Abschaffung des Kinderreisepasses beschlossen.

    Dies sieht das „Gesetz zur Modernisierung des Pass- des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens“ mit Beschluss vom 08.10.2023 vor.

    Kinderreisepässe dürfen also nur noch bis 31.12.2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.

    Bereits ausgesellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit.

    Ab 01.01.2024 werden für Kinder nur noch Personalausweise oder je nach Reiseland Reisepässe ausgestellt.

    Die Anträge müssen stehst persönlich gestellt werden. Das Kind muss bei der Beantragung mit dabei sein.

    Für die Beantragung braucht es weiter: ein neues biometrisches Passbild, eine Geburtsurkunde sowie die Zustimmung der Sorgeberechtigten.

    Für die Ausstellung (bis zum 24. Lebensjahr) fallen folgende Gebühren an:

    Personalausweis     22,80 €

    Reisepass               37,50 €

    Die Ausstellungszeit der Bundesdruckerei liegt derzeit bei ca. 2 – 3 Wochen.

    Die Ausweisdokumente haben eine Gültigkeit von 6 Jahren. Unabhängig von der Restgültigkeit verlieren Ausweisdokumente ihre Gültigkeit, wenn das Kind anhand des Lichtbilds nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann. Dies ist insbesondere bei Babys und Kleinkindern zu beachten.

    Für Rückfragen steht Ihnen das Einwohnermeldeamt (Telefon 08571/60599-11) jederzeit gerne zur Verfügung.

     

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